Erklärungen für gängige Bezeichnungen aus der Pressebranche
Zum besseren Verständnis finden Sie hier einige Worterklärungen.
Begriffe V-Z
Vertriebssparten Auch Absatzwege oder Handelssparten genannt: Verlagsabo, Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel, Pressegrosso, Bahnhofsbuchhandel, Lesezirkel, Auslandsvertrieb, Sonderverkauf.
Widerrufsrecht Der Abonnement hat bei Zeitschriftenabonnements mit einem Jahreswert von mindestens € 200 ein Widerrufsrecht, das er innerhalb von 14 Tage nach Zugang der Bestellbestätigung schriftlich oder per e-Mail gegenüber dem Vertragspartner (meist Verlag oder WBZ-Händler) ausüben kann. Der Vertrag ist dann hinfällig.
Zeitschrift Zeitschriften erscheinen in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen in gleicher, gehefteter oder gebundener Form, z.T. wird auch der Begriff "Magazin" verwendet.
Zeitung Das Wort Zeitung war ursprünglich gleichbedeutend mit Nachricht. Heute sind Zeitungen meist täglich erscheinende Druckerzeugnisse mit aktuellem Inhalt.
Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Medien-Unternehmen, das Zeitungen und / oder Zeitschriften vervielfältigt und verbreitet.
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